ISO 9001:2015 - Kapitel 10.2

ISO 9001:2015 - Kapitel 10.2: Nichtkonformität und Korrekturmaßnahmen

10.2.1 Wenn eine Nichtkonformität auftritt, einschließlich derer, die sich aus Reklamationen ergeben, muss die Organisation:

  • darauf reagieren und, falls zutreffend:
    • Maßnahmen zur Überwachung und zur Korrektur ergreifen;
    • mit den Folgen umgehen;
  • die Notwendigkeit von Maßnahmen zur Beseitigung der Ursachen von Nichtkonformitäten bewerten, damit diese nicht erneut oder an anderer Stelle auftreten, und zwar durch:
    • Überprüfen und Analysieren der Nichtkonformität;
    • Bestimmen der Ursachen der Nichtkonformität;
    • Bestimmen, ob vergleichbare Nichtkonformitäten bestehen, oder möglicherweise auftreten könnten;
  • jegliche erforderliche Maßnahme einleiten;
  • die Wirksamkeit jeglicher ergriffener Korrekturmaßnahmen überprüfen;
  • Risiken und Chancen, die während der Planung bestimmt wurden, aktualisieren, falls erforderlich;
  • falls erforderlich, das Qualitätsmanagementsystem ändern.

Korrekturmaßnahmen müssen den Auswirkungen der aufgetretenen Nichtkonformitäten angemessen sein.

10.2.2 Die Organisation muss dokumentierte Information aufbewahren, als Nachweis

  • der Art der Nichtkonformität sowie jeder daraufhin getroffenen Maßnahme;
  • der Ergebnisse jeder Korrekturmaßnahme.


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