ISO 9001:2015 - Kapitel 10.2
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ISO 9001:2015 - Kapitel 10.2: Nichtkonformität und Korrekturmaßnahmen
10.2.1 Wenn eine Nichtkonformität auftritt, einschließlich derer, die sich aus Reklamationen ergeben, muss die Organisation:
- darauf reagieren und, falls zutreffend:
- Maßnahmen zur Überwachung und zur Korrektur ergreifen;
- mit den Folgen umgehen;
- die Notwendigkeit von Maßnahmen zur Beseitigung der Ursachen von Nichtkonformitäten bewerten, damit diese nicht erneut oder an anderer Stelle auftreten, und zwar durch:
- Überprüfen und Analysieren der Nichtkonformität;
- Bestimmen der Ursachen der Nichtkonformität;
- Bestimmen, ob vergleichbare Nichtkonformitäten bestehen, oder möglicherweise auftreten könnten;
- jegliche erforderliche Maßnahme einleiten;
- die Wirksamkeit jeglicher ergriffener Korrekturmaßnahmen überprüfen;
- Risiken und Chancen, die während der Planung bestimmt wurden, aktualisieren, falls erforderlich;
- falls erforderlich, das Qualitätsmanagementsystem ändern.
Korrekturmaßnahmen müssen den Auswirkungen der aufgetretenen Nichtkonformitäten angemessen sein.
10.2.2 Die Organisation muss dokumentierte Information aufbewahren, als Nachweis
- der Art der Nichtkonformität sowie jeder daraufhin getroffenen Maßnahme;
- der Ergebnisse jeder Korrekturmaßnahme.
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