ISO 9001:2015 - Kapitel 5.2.1
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ISO 9001:2015 - Kapitel 5.2.1: Festlegung der Qualitätspolitik
Die oberste Leitung muss eine Qualitätspolitik festlegen, umsetzen und aufrechterhalten, die:
- für den Zweck und den Kontext der Organisation angemessen ist und deren strategische Ausrichtung unterstützt;
- einen Rahmen zum Festlegen von Qualitätszielen bietet;
- eine Verpflichtung zur Erfüllung zutreffender Anforderungen enthält;
- eine Verpflichtung zur fortlaufenden Verbesserung des Qualitätsmanagementsystems enthält.
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