ISO 9001:2015 - Kapitel 5.2.1

ISO 9001:2015 - Kapitel 5.2.1: Festlegung der Qualitätspolitik

Die oberste Leitung muss eine Qualitätspolitik festlegen, umsetzen und aufrechterhalten, die:

  • für den Zweck und den Kontext der Organisation angemessen ist und deren strategische Ausrichtung unterstützt;
  • einen Rahmen zum Festlegen von Qualitätszielen bietet;
  • eine Verpflichtung zur Erfüllung zutreffender Anforderungen enthält;
  • eine Verpflichtung zur fortlaufenden Verbesserung des Qualitätsmanagementsystems enthält.


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