ISO 9001:2015 - Kapitel 5.2.2

ISO 9001:2015 - Kapitel 5.2.2: Bekanntmachung der Qualitätspolitik

Die Qualitätspolitik muss:

  • als dokumentierte Information verfügbar sein und aufrechterhalten werden;
  • innerhalb der Organisation bekanntgemacht, verstanden und angewendet werden;
  • für relevante interessierte Parteien verfügbar sein, soweit angemessen.


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