ISO 9001:2015 - Kapitel 5.2.2
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ISO 9001:2015 - Kapitel 5.2.2: Bekanntmachung der Qualitätspolitik
Die Qualitätspolitik muss:
- als dokumentierte Information verfügbar sein und aufrechterhalten werden;
- innerhalb der Organisation bekanntgemacht, verstanden und angewendet werden;
- für relevante interessierte Parteien verfügbar sein, soweit angemessen.
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