ISO 9001:2015 - Kapitel 6.2

ISO 9001:2015 - Kapitel 6.2: Planen und Erreichen von Qualitätszielen

6.2.1 Die Organisation muss Qualitätsziele für relevante Funktionen, Ebenen und Prozesse festlegen, die für das Qualitätsmanagementsystem benötigt werden.

Die Qualitätsziele müssen:

  • im Einklang mit der Qualitätspolitik stehen;
  • messbar sein;
  • zutreffende Anforderungen berücksichtigen;
  • für die Konformität von Produkten und Dienstleistungen sowie für die Erhöhung der Kundenzufriedenheit relevant sein;
  • überwacht werden;
  • vermittelt werden;
  • soweit erforderlich, aktualisiert werden.

Die Organisation muss dokumentierte Informationen zu den Qualitätszielen aufrechterhalt


6.2.2 Bei der Planung zum Erreichen der Qualitätsziele muss die Organisation bestimmen:

  • was getan wird;
  • welche Ressourcen erforderlich sind;
  • wer verantwortlich ist;
  • wann es abgeschlossen wird;
  • wie die Ergebnisse bewertet werden.


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