ISO 9001:2015 - Kapitel 6.2
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ISO 9001:2015 - Kapitel 6.2: Planen und Erreichen von Qualitätszielen
6.2.1 Die Organisation muss Qualitätsziele für relevante Funktionen, Ebenen und Prozesse festlegen, die für das Qualitätsmanagementsystem benötigt werden.
Die Qualitätsziele müssen:
- im Einklang mit der Qualitätspolitik stehen;
- messbar sein;
- zutreffende Anforderungen berücksichtigen;
- für die Konformität von Produkten und Dienstleistungen sowie für die Erhöhung der Kundenzufriedenheit relevant sein;
- überwacht werden;
- vermittelt werden;
- soweit erforderlich, aktualisiert werden.
Die Organisation muss dokumentierte Informationen zu den Qualitätszielen aufrechterhalt
6.2.2 Bei der Planung zum Erreichen der Qualitätsziele muss die Organisation bestimmen:
- was getan wird;
- welche Ressourcen erforderlich sind;
- wer verantwortlich ist;
- wann es abgeschlossen wird;
- wie die Ergebnisse bewertet werden.
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