ISO 9001:2015 - Kapitel 7.1.2
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ISO 9001:2015 - Kapitel 7.1.2: Personen
Die Organisation muss die Personen bestimmen und bereitstellen, die für die wirksame Umsetzung ihres Qualitätsmanagementsystems und für das Betreiben und Steuern seiner Prozesse notwendig sind.
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