ISO 9001:2015 - Kapitel 7.1.3

ISO 9001:2015 - Kapitel 7.1.3: Infrastruktur

Die Organisation muss die Infrastruktur bestimmen, bereitstellen und instand halten, die für die Durchführung ihrer Prozesse notwendig ist und um die Konformität von Produkten und Dienstleistungen zu erreichen.

ANMERKUNG Zur Infrastruktur kann Folgendes zählen:

  • Gebäude und zugehörige Versorgungseinrichtungen;
  • Ausrüstung, einschließlich Hardware und Software;
  • Transporteinrichtungen;
  • Informations- und Kommunikationstechnik.


Diese Kategorie enthält zurzeit keine Seiten oder Medien.