ISO 9001:2015 - Kapitel 8.1

ISO 9001:2015 - Kapitel 8.1: Betriebsplanung und -steuerung

Die Organisation muss die Prozesse zur Erfüllung der Anforderungen an die Bereitstellung von Produkten und Dienstleistungen und zur Durchführung der in Abschnitt 6 bestimmten Maßnahmen planen, verwirklichen und steuern (siehe 4.4), indem sie:

  • die Anforderungen an die Produkte und Dienstleistungen bestimmt;
  • Kriterien festlegt für:
  • die Prozesse;
  • die Annahme von Produkten und Dienstleistungen;
  • die Ressourcen bestimmt, die benötigt werden, um die Konformität mit den Produkt- und Dienstleistungsanforderungen zu erreichen;
  • die Steuerung der Prozesse in Übereinstimmung mit den Kriterien durchführt;
  • in erforderlichem Umfang dokumentierte Information bestimmt, aufrechterhält und aufbewahrt:
      • so dass darauf vertraut werden kann, dass die Prozesse wie geplant durchgeführt wurden;
      • um die Konformität von Produkten und Dienstleistungen mit ihren Anforderungen nachzuweisen.


Das Ergebnis dieser Planung muss für die Betriebsabläufe der Organisation geeignet sein.

Die Organisation muss geplante Änderungen überwachen sowie die Folgen unbeabsichtigter Änderungen beurteilen und, falls notwendig, Maßnahmen ergreifen, um nachteilige Auswirkungen zu vermindern.

Die Organisation muss sicherstellen, dass ausgegliederte Prozesse gesteuert werden (siehe 8.4).


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