ISO 9001:2015 - Kapitel 8.2

ISO 9001:2015 - Kapitel 8.2: Anforderung an Produkte und Dienstleistungen

8.2.1 Kommunikation mit den Kunden

Die Kommunikation mit Kunden muss Folgendes umfassen:

  • Bereitstellung von Informationen über Produkte und Dienstleistungen;
  • Umgang mit Anfragen, Verträgen oder Aufträgen, einschließlich Änderungen;
  • Erhalt von Rückmeldungen durch Kunden zu Produkten und Dienstleistungen, einschließlich Kundenreklamationen;
  • Handhabung oder Steuerung von Kundeneigentum;
  • Erstellung spezifischer Anforderungen für Notfallmaßnahmen, sofern zutreffend.


8.2.2 Bestimmen von Anforderungen für Produkte und Dienstleistungen

Bei der Bestimmung von Anforderungen an die Produkte und Dienstleistungen, die Kunden angeboten werden sollen, muss die Organisation sicherstellen, dass:

  • die Anforderungen an das Produkt und die Dienstleistung festgelegt sind, einschließlich:
  • jeglicher zutreffender gesetzlicher und behördlicher Anforderungen;
  • derjenigen, die von der Organisation als notwendig erachtet werden;
  • die Organisation die Zusagen im Hinblick auf die von ihr angebotenen Produkte und Dienstleistungen erfüllen kann.

8.2.3 Überprüfung der Anforderungen für Produkte und Dienstleistungen


8.2.3.1 Die Organisation muss sicherstellen, dass sie die Fähigkeit besitzt, die Anforderungen an die Produkte und Dienstleistungen, die Kunden angeboten werden, zu erfüllen. Die Organisation muss, bevor sie eine Verpflichtung eingeht, ein Produkt an einen Kunden zu liefern oder eine Dienstleistung für einen Kunden zu erbringen, eine Überprüfung durchführen, die Folgendes einschließt:

  • die vom Kunden festgelegten Anforderungen, einschließlich der Anforderungen hinsichtlich der Lieferung und der Tätigkeiten nach der Lieferung;
  • die vom Kunden nicht angegebenen Anforderungen, die jedoch für den festgelegten oder den beabsichtigten Gebrauch, soweit bekannt, notwendig sind;
  • von der Organisation festgelegte Anforderungen;
  • gesetzliche und behördliche Anforderungen, die für die Produkte und Dienstleistungen zutreffen;
  • Anforderungen im Vertrag oder Auftrag, die sich von den zuvor angegebenen Anforderungen unterscheiden.


Die Organisation muss sicherstellen, dass Anforderungen im Vertrag oder Auftrag, die sich von den zuvor festgelegten unterscheiden, geklärt werden. Die Kundenanforderungen müssen vor der Annahme von der Organisation bestätigt werden, wenn der Kunde keine dokumentierte Angabe über seine Anforderungen macht.


ANMERKUNG In einigen Fällen, z. B. Internethandel, ist eine formelle Überprüfung für jede Bestellung unmöglich. Stattdessen kann die Überprüfung relevante Produktinformationen umfassen, z. B. Kataloge.


8.2.3.2 Sofern zutreffend, muss die Organisation dokumentierte Informationen aufbewahren:

  • über die Ergebnisse der Überprüfung;
  • über jegliche neue Anforderungen an die Produkte und Dienstleistungen.


8.2.4 Änderungen von Anforderungen an Produkte und Dienstleistungen


Wenn Anforderungen an Produkte und Dienstleistungen Änderungen unterliegen, muss die Organisation sicherstellen, dass relevante dokumentierte Informationen angepasst und die zuständigen Personen auf die geänderten Anforderungen hingewiesen werden.


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