ISO 9001:2015 - Kapitel 8.6
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ISO 9001:2015 - Kapitel 8.6: Freigabe von Produkten und Dienstleistungen
Die Organisation muss in geeigneten Phasen geplante Vorkehrungen umsetzen, um zu verifizieren, dass die Anforderungen an Produkte und Dienstleistungen erfüllt worden sind.
Die Freigabe von Produkten und Dienstleistungen zum Kunden darf erst nach zufriedenstellender Umsetzung der geplanten Vorkehrungen erfolgen, sofern nicht anderweitig von einer zuständigen Stelle und, falls zutreffend, durch den Kunden genehmigt.
Die Organisation muss dokumentierte Informationen über die Freigabe von Produkten und Dienstleistungen aufbewahren. Die dokumentierten Informationen müssen enthalten:
- den Nachweis der Konformität mit den Annahmekriterien;
- die Rückverfolgbarkeit zu Personen, welche die Freigabe autorisiert haben.
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