ISO 9001:2015 - Kapitel 8.7

ISO 9001:2015 - Kapitel 8.7: Steuerung nichtkonformer Ergebnisse

8.7.1

Die Organisation muss sicherstellen, dass Ergebnisse, die die Anforderungen nicht erfüllen, gekennzeichnet und gesteuert werden, um deren unbeabsichtigten Gebrauch oder deren Auslieferung bzw. deren Erbringung zu verhindern.

Die Organisation muss geeignete Maßnahmen basierend auf der Art der Nichtkonformität und deren Auswirkung auf die Konformität von Produkten und Dienstleistungen umsetzen. Dies gilt auch für nichtkonforme Produkte und Dienstleistungen, die erst nach der Lieferung der Produkte oder während oder nach der Dienstleistungserbringung erkannt wurden.

Die Organisation muss mit nichtkonformen Ergebnissen auf eine oder mehrere der folgenden Weisen umgehen:

  • Korrektur;
  • Aussonderung, Sperrung, Rückgabe oder Aussetzung der Bereitstellung von Produkten und Dienstleistungen;
  • Benachrichtigen des Kunden;
  • Einholen der Autorisierung zur Annahme mit Sonderfreigabe.

Die Konformität mit den Anforderungen muss verifiziert werden, nachdem nichtkonforme Ergebnisse korrigiert wurden.


8.7.2 Die Organisation muss dokumentierte

Informationen aufbewahren, die

  • die Nichtkonformität beschreiben;
  • die eingeleiteten Maßnahmen beschreiben;
  • jegliche erhaltenen Sonderfreigaben beschreiben;
  • die zuständige Stelle ausweist, die die Entscheidung über die Maßnahme im Hinblick auf die Nichtkonformität trifft.


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