ISO 9001:2015 - Kapitel 9.2
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ISO 9001:2015 - Kapitel 9.2: Interne Audits
9.2.1 Die Organisation muss in geplanten Abständen interne Audits durchführen, um Informationen darüber zu erhalten, ob das Qualitätsmanagementsystem:
- die Anforderungen
- der Organisation an ihr Qualitätsmanagementsystem,
- dieser Internationalen Norm, erfüllt;
- wirksam verwirklicht und aufrechterhalten wird.
9.2.2 Die Organisation muss:
- ein oder mehrere Auditprogramme planen, aufbauen, verwirklichen und aufrechterhalten, einschließlich der Häufigkeit von Audits, Methoden, Verantwortlichkeiten, Anforderungen an die Planung sowie Berichterstattung, welche die Bedeutung der betroffenen Prozesse, Änderungen mit Einfluss auf die Organisation und die Ergebnisse vorheriger Audits berücksichtigen müssen;
- für jedes Audit die Auditkriterien sowie den Umfang festlegen;
- Auditoren so auswählen und Audits so durchführen, dass Objektivität und Unparteilichkeit des Auditprozesses sichergestellt sind;
- sicherstellen, dass die Ergebnisse der Audits gegenüber der zuständigen Leitung berichtet werden;
- geeignete Korrekturen und Korrekturmaßnahmen ohne ungerechtfertigte Verzögerung umsetzen;
- dokumentierte Information als Nachweis der Verwirklichung des Auditprogramms und der Ergebnisse der Audits aufbewahren.
ANMERKUNG Siehe ISO 19011 zur Orientierung.
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