ISO 9001:2015 - Kapitel 9.3

ISO 9001:2015 - Kapitel 9.3: Bewertung durch die oberste Leitung (Managementbewertung)

9.3.1 Allgemeines

Die oberste Leitung muss das Qualitätsmanagementsystem der Organisation in geplanten Abständen bewerten, um dessen fortdauernde Eignung, Angemessenheit und Wirksamkeit sowie dessen Angleichung an die strategische Ausrichtung der Organisation sicherzustellen.


9.3.2 Eingaben für die Managementbewertung

Die Managementbewertung muss geplant und durchgeführt werden, unter Erwägung folgender Aspekte:

  • des Status von Maßnahmen vorheriger Managementbewertungen;
  • Veränderungen bei externen und internen Themen, die das Qualitätsmanagementsystem betreffen;
  • Informationen über die Leistung und Wirksamkeit des Qualitätsmanagementsystems, einschließlich Entwicklungen bei:
    • der Kundenzufriedenheit und Rückmeldungen von relevanten interessierten Parteien;
    • dem Umfang, in dem Qualitätsziele erfüllt wurden;
    • Prozessleistung und Konformität von Produkten und Dienstleistungen;
    • Nichtkonformitäten und Korrekturmaßnahmen;
    • Ergebnissen von Überwachungen und Messungen;
    • Auditergebnissen;
    • der Leistung von externen Anbietern;
  • der Angemessenheit von Ressourcen;
  • der Wirksamkeit von durchgeführten Maßnahmen zum Umgang mit Risiken und Chancen (siehe 6.1);
  • Möglichkeiten zur Verbesserung.


9.3.3 Ergebnisse der Managementbewertung

Die Ergebnisse der Managementbewertung müssen Entscheidungen und Maßnahmen zu

  • Möglichkeiten der Verbesserung,
  • jeglichem Änderungsbedarf am Qualitätsmanagementsystem,
  • Bedarf an Ressourcen

enthalten.


Die Organisation muss dokumentierte Information als Nachweis der Ergebnisse der Managementbewertung aufbewahren.


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